AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Covid 19 Testzentrum Weiterstadt


Das Covid 19 Testzentrum Weiterstadt ist ein privat organisiertes Testzentrum unter der Leitung von Dr. Med. N. Balasem, dass Selbstzahler auf den SARS-CoV-2-Virus mittels Antigen-Schnelltest bzw. SARS CoV-2-Testung testet.


Es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse.


Verhaltensregeln


1. Im Falle eines positiven Antigen-Tests muss die Testperson einen PCR-Test durchführen lassen. Im Falle eines positiven SARS-CoV-2 Tests


• Sich 14 Tage ab Testdatum abzusondern

• In der Zeit der Absonderung keine Besuche zu empfangen

• Das Gesundheitsamt unverzüglich über das positive Testergebnis zu informieren

• Das Gesundheitsamt zu informieren falls bei zunächst fehlenden Krankheitszeichen, diese im Verlauf der Absonderung auftreten


Anmerkung: Bei Erhalt eines positiven Antigen-Tests ist zwingend eine weitere Untersuchung mittels PCR durch den behandelnden Arzt notwendig. Nehmen Sie bitte in diesem Fall direkt Kontakt zu Ihrem behandelnden Arzt auf. Im Fall eines positiven Antigentestes, endet die Absonderung wenn das anschließende PCR-Testergebnis negativ ist. Falls das PCR-Testergebnis positiv ist, gilt der Tag des Antigentests weiterhin als Beginn des gesetzlich geforderten Absonderungszeitraums.


2. Personen die im gleichen Hausstand mit einer Person leben, die ein positives Testergebnis erhalten hat, sind verpflichtet:


• Sich 14 Tage ab dem Testdatum der positiv getesteten Person abzusondern (Quarantäne)

• Das Gesundheitsamt bei Auftreten typischer Symptome einer Infektion (trockener Husten, Fieber >38°C, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns) zu informieren (Bitte nutzen Sie das Formular Symptomentwicklung ( Zu finden auf der Webseite des Gesundheitsamtes, während der Quarantäne).


Anmerkung: Die Absonderung kann für die Deckung des täglichen Bedarfs kurzfristig ausgesetzt werden. Die Quarantäne wird aufgehoben, falls das positive Antigentestergebnis durch die nachfolgende PCR-Untersuchung nicht bestätigt wird.


Bitte beachten Sie:


• Falls während der Absonderungszeit Symptome auftreten, die auf eine Infektion mit dem SARS-Cov-2-Virus hinweisen, empfehlen wir eine Testung mittels PCR Test, durch Ihren behandelnden Arzt. Falls am Ende der festgelegten Absonderungszeit Symptomfreiheit vorliegt (für 48 Stunden vor Ende der Absonderung) ist die Absonderung ohne weitere Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt beendet.

• Falls bei erkrankten Personen am Ende der 14-tägigen der Absonderung immer noch Symptome der Erkrankung bestehen, bitte wir um Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt (Bitte dafür das Formular Meldung eines positiven SARS-CoV-2-Tests verwenden, zu finden auf der Webseite des Gesundheitsamtes)).

• Zugelassen sind Personen über 18 Jahren. Testpersonen unter 18 Jahren benötigen die unterschriebene Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten oder müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten kommen.


Vertragsschluss


Die Anmeldung kann in unseren Räumlichkeiten mit dem Anmeldebogen gebucht werden. Der Vertrag kommt verbindlich zustande, wenn die Testperson unseren Anmeldebogen unterschreibt. Mit seiner Unterschrift bestätigt er, dass er unsere Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzverordnung akzeptiert und sein Einverständnis zur Testung und der Zahlung der Testgebühr gibt. Die Testgebühr wird sofort fällig und ist in bar zu entrichten.


Preise und Zahlungsarten


  1. Sämtliche Preise, die durch Dr. med. Nazir Balasem angeboten werden, verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und zzgl. etwaiger Versandkosten.
  2. Die Zahlung erfolgt am Ort der Testung zu den jeweils dort geltenden Zahlungsarten.
  3. Dr. med. Nazir Balasem behält sich den Ausschluss etwaiger Zahlungsarten vor.
  4. Mit der Testung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten zu Abrechnungszwecken an die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt werden. Sollte die Erstattung der Kosten für die an Ihnen durchgeführten Testungen von der Kassenärztlichen Vereinigung unverschuldet von Dr. med. Nazir Balasem abgelehnt werden, werden wir Ihnen die Kosten des bereits durchgeführten Tests in Rechnung stellen.


Pflichten der Testenden


  1. Um eine einwandfreie Testung zu gewährleisten, sollten 30 Minuten vor dem Test keine Lebensmittel eingenommen werden. Auch auf das Rauchen, der Verwendung von einem Nasenspray oder einer Nasensalbe sowie der Einnahme von Alkohol sollte 30 Minuten vor dem Test verzichtet werden.
  2. Die zu testenden Personen haben pünktlich am Testort zu erscheinen und einen Personalausweis oder Reisepass sowie die Terminbestätigung, die sie zuvor per E-Mail erhalten haben, vorzuzeigen. Eine Verspätung ist frühzeitig anzukündigen und auf eine verfrühte Ankunft sollte zwecks möglicher Menschenansammlungen vermieden werden. Sollten Sie sich verspäten, bitten wir Sie, uns frühzeitig darüber zu informieren. Nach Ablauf des vereinbarten Testzeitraums verfällt der Anspruch auf eine Testung.
  3. Der Nachweis des SARS-CoV-2-Virus in einem Nasen- und/oder Rachenabstrich kann nur erfolgen, wenn das Virus die Rachenschleimhaut befallen hat und die intrazelluläre Vervielfältigung in nachweisbarer Höhe erfolgt ist. Nach derzeitigem Wissensstand setzt diese Vervielfältigung ggf. erst mehrere Tage nach der Infektion ein. Bei einer Testung in einem sehr frühen Infektionsstadium kann deshalb ein negatives Testergebnis eine Infektion nicht eindeutig ausschließen. Sofern weiterhin ein Infektionsverdacht besteht, sollten weitere Testungen auf den Nachweis des SARS-CoV-2-Virus erfolgen und zusätzlich die Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit sowie anderer Zielländer, insbesondere zu erforderlichen Quarantänemaßnahmen, eingehalten werden.


Haftung


Die Haftung des Testzentrums – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Testzentrum eingesetzten Fachkräfte.


Obliegenheiten


In unseren Räumlichkeiten besteht Maskenpflicht. Den Anweisungen Unseres Fachpersonals ist folge zu leisten. Um Kontakte mit anderen Testpersonen zu minimieren, ist der Aufenthalt in unseren Räumen so lang wie nötig und so kurz wie möglich zu halten. Das bedeutet: Nach der Anmeldung und der Testung sind unsere Räume zu verlassen. Das vorzeigen eines gültigen Personalausweises ist für die Testung erforderlich. Zahlung Die Testgebühr kann bei der Anmeldung (zur Zeit) nur in bar entrichtet werden.


Datenerhebung und Datenverwertung


Mit Buchung des Tests erklärt die Testperson ihr Einverständnis, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung im hierfür erforderlichen Umfang erheben, übermitteln, speichern und nutzen. Es werden nur die personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert, übermittelt und genutzt, die für die Organisation, Durchführung und Rechnungsstellung des Tests notwendig sind. Alle persönlichen Daten der Testperson inklusive des Testergebnisses werden 14 Tage nach der Testung wieder gelöscht.


Widerrufsrecht


  1. Mündliche Nebenabreden bestehen, sofern angegeben, nicht.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern (§ 13 BGB) mit Wohnsitz in der Europäischen Union gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewähre Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  3. Gerichsstand ist der Geschäftssitz von Dr. med. Nazir Balasem, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  4. Sollte eine Klausel ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so werden andere Klauseln aus diesem Vertrag nicht berührt. Rechtsunwirksame Klauseln werden mit inhaltlich möglichst gleichen Regelungen, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt, vervielfältigt. Anderweitige Lücken in der AGB machen die inhaltlich vorhandenen Klauseln nicht rechtsunwirksam.


Das Verfahren


Antigen Schnelltest:


Die Probe wird dem Patienten mittels Mund- oder Nasenabstrich entnommen. Anschließend wird der Tupfer in das Röhrchen mit der Pufferlösung gegeben – eventuell vorhandene Viruspartikel werden so ausgewaschen. Im nächsten Schritt des Tests werden 3 Tropfen der extrahierten Lösung in die dafür vorgesehene Vertiefung der Schnelltestkassette geträufelt.


Befinden sich Coronavirus-Proteine in der Lösung, werden sie an Antikörper gebunden. Diese AntigenAntikörperkomplexe reichern sich in der Ablesezone der Testkassette an. Dadurch entsteht ein roter Streifen, wenn SARS-CoV-2 im Abstrich vorlag. Der dahinter liegende Kontrollstreifen dokumentiert, dass die Testlösung den Testbereich erfolgreich durchlaufen hat.


Alle von uns verwendeten Tests sind beim deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet!


Nachdem der Test durchgeführt wurde, wird dieser von unseren Spezialisten ausgewertet. Das Ergebnis des Tests ist nach ca. 15 Minuten vor und wird Ihnen per SMS oder E-Mail mitgeteilt. Sie können natürlich auch nach ca. 20 min. Wiederkommen und es sich abholen!


In sehr seltenen Fällen kann es bei einem Antigen Schnelltest zu einem ungültigen Ergebnis kommen. In diesem Fall werden Sie direkt von uns informiert. Sie können dann kostenfrei und kurzfristig einen neuen Corona-Antigen-Schnelltest durchführen.


SARS CoV-2-Test (PCR – Test)


Die Probe wird dem Patienten mittels Mund- oder Nasenabstrich entnommen. Die Probe wird einem Testlabor geschickt. Nach spätestens 24 Std. Liegt das Ergebnis vor und wird Ihnen per SMS oder E-Mail mitgeteilt

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